
Manche merken es erst hinter der Grenze, wenn auf dem Schild mit den Basis-Verkehrsvorschriften ein Scheinwerfersymbol oder Ähnliches auftaucht. Andere informieren sich schon zu Hause im Internet, beispielsweise auf dieser Seite . Doch letztlich ist die Sache noch viel einfacher: Immer mit Licht fahren erspart viele Überlegungen und einen Verlust an Urlaubsfreude.
Doch wie setzt der noch nicht mit Tagfahrleuchten oder einer Lichtautomatik gesegnete Autofahrer einen solchen Vorsatz um? Fahrer älterer Modelle befürchten ja womöglich, sie könnten das manuelle Ein- und Ausschalten vergessen. Das erzeugt wieder Stress. Dagegen gibt es gute Tipps. Sie reichen von der einfachsten und kostenlosen Lösung in Form eines Post-it-Zettels im Cockpit über die meist nicht besonders zuverlässige Hilfe der Mitfahrer bis zur Nachrüstung von Tagfahrleuchten, etwa aus dem Sortiment von Osram .
Dazwischen liegen andere technische Lösungen.
- Ein Beispiel ist der „Umbau“ des Autos auf die Lichtschaltungen für Länder mit Lichtpflicht am Tag. Alle Hersteller liefern ihre Fahrzeuge dorthin mit einer Lichtautomatik aus, die das Abblendlicht mit der Zündung koppelt. Die entsprechende Schaltung lässt sich in aller Regel auch nach- oder besser: umrüsten.
- Je nach Auto genügt manchmal sogar eine einfache Änderung der Software, die in der Werkstatt passieren kann. Andere Autos brauchen einen neuen Lichtschalter und in wieder anderen Fällen besteht die Änderung im Umklemmen eines Kabels. Auch zusätzliche Relais kommen in Betracht. Werkstätten sollten wissen, wie es geht.
- Manche Autofahrer wollen partout selbst entscheiden, wann sie mit Licht fahren. Für die kommt die Nachrüstung eines Lichtsummers infrage. Der sorgt aber nur dafür, dass man das Licht nach dem Abstellen des Motors und Öffnen der Fahrertür nicht vergisst. Die fatale Folge wäre ja eine leere Autobatterie. Die akustische Erinnerung kommt beim Losfahren nicht und ist damit eher zweite Wahl für die Fahrt in Länder mit Lichtpflicht am Tag.
Standlicht allein gilt übrigens nirgends als eine regelkonforme Umsetzung der Lichtpflicht. Da liegt die Frage nahe, was bei Verstößen passieren kann. Auch über die Höhe möglicher Bußgelder gibt es eine Menge Seiten im Internet. Aber für eine solche Lektüre muss man schon fast masochistische Neigungen haben. Das zu Erholung, Urlaub und Reise kompatible Verhalten heißt schlicht: Licht an!
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Zum Thema Standlicht welches hier auch erwähnt wird. Habe gerade erst meinen D-Führerschein bzw die Ausbildung zum Busfahrer in Frankreich gemacht und hier darf ich innerorts bei guter Beleuchtung mit Standlicht fahren. Ehrlich, ich versteh es nicht wieso und auch eine (exakte) Angabe ab wann es ausreichend beleuchtet ist gibt es nicht.
Hallo, danke für dieses Detail. Du hast Recht, Frankreich hat da tatsächlich eine eher kuriose Sonderregelung.
Viele Grüße, dein OSRAM Automotive Team