Die Gretchenfrage der Nach- oder Umrüstung beim Autolicht lautet: Wie hältst du es mit der Zulassung? Legal einsetzbar ist schlicht nur, was ein E-Zeichen trägt. Der große Vorteil: Wenn es vorhanden ist, bedarf es keiner Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Autolicht ist stark reguliert. Praktisch alles, was nach außen leuchtet, braucht eine Genehmigung. Diese kommt heute nicht mehr nur von deutschen Behörden und schon gar nicht vom TÜV. Für die Frage „erlaubt oder nicht“ sind ausschließlich international gültige Genehmigungen nach den Regeln der ECE zuständig. Die drei Buchstaben stehen für Economic Commission for Europe und haben übrigens nichts mit der EU zu tun. Es ist eine UN-Unterorganisation, die in Genf und damit sogar außerhalb der Europäischen Union sitzt. Ist ein Scheinwerfer oder eine Leuchte nach ECE zugelassen, trägt das Teil eine E-Nummer. Zu erkennen ist sie an einem großen E und einer tiefgestellten Zahl, umrundet von einem Kreis. Der große Vorteil jener Nummer ist, dass ein entsprechend markiertes Teil ohne Vorführung bei Sachverständigen wie dem TÜV und Eintragungen in den Papieren eingebaut und genutzt werden darf. Umgekehrt ist eine Eintragung auch gar nicht möglich. Was keine E-Nummer hat, kann auch dieser Weg es nicht legal machen. So etwas wie Teilegutachten zur Eintragung spielen beim Licht keine Rolle.

Die Genehmigung selbst muss nicht vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommen. Das ist nur dann so, wenn hinter dem E eine kleine 1 steht. Die Zahl gibt nämlich an, welches Land die Genehmigung erteilt hat. Sehr gebräuchlich sind noch E2 (Frankreich), E3 (Italien) E4 (Niederlande), E9 (Spanien) und E13 aus Luxemburg. E11 für Großbritannien bleibt sogar unabhängig vom Brexit. Überhaupt gelten die ECE-Regelungen längst nicht nur in Europa und seiner EU. Die Mitgliedliste enthält beispielsweise auch Japan (E43), Australien (E45) und Südkorea (E51). Die vollständige Länderliste gibt es hier. Über die Qualität des Teils oder die Sorgfalt bei der Genehmigung sagt die Zahl nichts aus. So lassen auch deutsche Firmen gern ihre Produkte in Luxemburg (E13) homologieren, weil es dort vergleichsweise schnell geht.

Die neuen Upgrade-Scheinwerfer LEDriving Xenarc von Osram für den Golf VI tragen beispielsweise das Zulassungszeichen E4. Ihre Genehmigungen wurden also in Holland erteilt und gelten uneingeschränkt auch in Deutschland. Sind die Scheinwerfer sie gemäß der Anleitung eingebaut, angeschlossen und eingestellt, gibt es keine Bürokratie mehr zu erledigen.

Das ECE-Verfahren ist spätestens seit Mitte der 1990-er Jahre vollständig ins deutsche Recht integriert. Leider wissen das einige Polizisten wohl nicht. Wenn auch eher selten, kommt schon mal die Frage bei einer Kontrolle: Wo steht das in der StVZO? Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erwähnt es, aber nur ungeheuer verdreht. Eine „Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958“ sei gültig, heißt es im Paragrafen 19.3.2b. Das „Übereinkommen“ sind die ECE-Regelungen und das muss man ja erst einmal wissen. Glücklicherweise haben sie die Sache einfacher gemacht, als es in der zumindest beim Licht weitgehend obsoleten StVZO klingt.

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  • Hallo habe die Scheinwerfer am golf 6 gti
    Und jetzt ein Problem beim tüf
    Er will mir keinen tüf Stempel geben
    Der er sagt das sich die leuchtweite selbst regulieren muss
    Oder eine Bescheinigung über die leuchtstärke vom 2000 Lumen
    Was soll ich tun ???? Ohne tüf

    • Hi Reinhold,
      schreib uns doch mal eine E-Mail. Gerne leiten wir dir ein offizielles Dokument weiter, welches bestätigt, dass du keinerlei Veränderungen an deinem Fahrzeug vornehem musst. Viele Grüße, dein OSRAM Automotive Team

  • Hallo. Ich war heute in der Werkstatt, um meine neu eingebauten Xenarc Scheinwerfer einstellen zu lassen, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird und die sagten mir, dass diese nicht einstellbar wären und auch kein ABE Zeichen aufweisen. Das heißt: ich muss sie nun wieder ausbauen und zurück schicken. Das kann doch nicht sein.

    • Hi Max,

      ohje, da hast du aber jemanden in der Werkstatt erwischt. Die Scheinwerfer sind Dank des E-Prüfzeichens vollkommen eintragungsfrei. Gerne schicken wir dir ein Schreiben zu, welches das bestätigt. Bezüglich der Einstellung der Scheinwerfer: Du kannst die Scheinwerfer weiterhin über das Rädchen im Fahrzeuginnenraum einstellen sowie vorne am Scheinwerfer über zwei Einstellschrauben. Schreib uns gerne via Mail an automotive-service@osram.com falls du noch weitere Fragen haben solltest!

      Viele Grüße!

  • Hallo, wir wollen gerne ein VW T6 von Hallogenscheinwerfern auf orig. T6 LED Scheinwerfer umrüsten.
    Dazu bräuchten wir aber die Info wieviel Lumen diese Scheinwerfer haben. Können sie uns da weiterhelfen?
    MfG S.Gerlach

    • Hallo Herr Gerlach, leider können wir dazu keine konkrete Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich an Ihre VW Vertragswerkstatt.
      Viele Grüße!

  • Hallo, die E-Nummern waren doch mal direkt auf der Streuscheibe abzulesen? Heute reicht es aus, wenn die E-Nummern auf dem inneren Gehäuse eingeprägt sind, sodass man sie bei geöffneter Motorhaube ablesen kann?
    Viele Grüße Michael

    • Hi Michael, vollkommen richtig. Manchmal muss man sich etwas verbiegen um die E-Nummer lesen zu können 🙂