Murphy´s Law, kroatische Polizisten und die Ersatzlampe
Polizeikontrolle in Kroatien: Zu schnell gefahren? Nein. Führerschein oder Fahrzeugpapiere vergessen? Nein. Warndreieck und Erste-Hilfe-Box vergessen? Nein. Reservelampen an Bord? Wie bitte? In der Tat gilt in etlichen europäischen Ländern die weitgehend unbekannte Pflicht, Ersatzlampen für die Fahrzeugbeleuchtung mitzuführen. In Spanien, Montenegro, Mazedonien und Serbien gilt eine generelle Ersatzlampenpflicht, in Kroatien, Slowakei und Russland sind Xenon- und LED-Lampen davon ausgenommen. Bei Verstoß gegen die Regelung ist eine empfindliche Geldbuße die Folge. Frankreich, die Niederlande, Ungarn, Polen und Slowenien empfehlen Automobilisten die Mitnahme. In allen anderen Ländern gibt es weder Pflicht noch Empfehlung, so auch in Deutschland.
Natürlich macht eine generelle Pflicht wenig Sinn, wenn heute viele Fahrzeuge mit LED- oder Xenon-Systemen ausgestattet sind und ein Lampenaustausch gar nicht möglich ist. Aber für Halogenlicht ist die Mitnahme von Ersatzlampen eine gute Sache. Denn gemäß Murphy´s Law fällt eine Lampe genau dann aus, wenn es am wenigsten passt. Und jeder Defekt an der Lichtanlage eines Fahrzeugs ist eine Gefahrenquelle beim Fahren in der Dunkelheit oder auf schlecht beleuchteten Straßen.
Eine einfache Lösung bietet OSRAM. Statt des Kaufs von Einzellampen gibt es die kompakte OSRAM Ersatzlampen-Box für Autos oder Motorräder. Sie enthält eine gängige Hauptscheinwerferlampe (H4, H7 oder H1), die fünf wichtigsten Signallampen für Blinker oder Bremslicht sowie drei Flachsicherungen und entspricht damit allen gesetzlichen Anforderungen, auf die man im Europa der vielfältigen Gesetze treffen kann.


