Illegal trotz E-Nummer?
Alles, was am Auto leuchtet und strahlt, muss eine E-Nummer tragen. Praktisch nur dieses Zulassungszeichen der ECE genehmigt das, was in Juristen-Prosa „lichttechnische Einrichtungen“ heißt. Das gilt beispielsweise sogar für Reflektoren und rückstrahlende Folien. Problematisch wird die Sache, wenn das Teil eine E-Nummer hat, die aber nicht zum fraglichen Auto, Scheinwerfer oder Verwendungszweck passt. Jedem dürfte klar sein, dass der 20-Zoll-Reifen eines SUV nicht auf die Felgen eines Kleinwagens passt. Auch er muss übrigens eine E-Nummer tragen. So ist das beim Licht eben auch.
Verwaistes Prüfzeichen
Die Länder-Kennzahlen beim E-Zeichen reichen von 1 für Deutschland – wohl eine Anerkennung der führenden Rolle des Landes in der europäischen Autoindustrie – bis aktuell 58 für Tunesien, was die Erweiterung und Bedeutung der ECE weit über Europa hinaus klar macht.
Eine Kennzahl wird aber nie mehr neu vergeben werden. Die E15 ist verweist. Dieses Prüfzeichen trugen in der DDR geprüfte Autoteile. Sie waren damit in allen ECE-Ländern zugelassen. Unter anderem traf das auf Ersatzräder des VW-Konzerns zu. Bei Leuchten und Scheinwerfern spielte E15 nie eine große Rolle.
Ausgegeben wurde die Zulassung von der entsprechenden Behörde der DDR in Dresden, vergleichbar mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
ECE: Grosses E, grosse Vorteile
Die Autobeleuchtung ist stark reglementiert. Praktisch alles, was nach draußen wirkt, muss ein E-Zeichen tragen. Dieses runde Symbol mit einem großen E und einer kleinen Zahl ist das Zulassungszeichen der ECE.
Autofans und Teilehändler klagen mir mitunter über die vermeintliche Gängelei aus Brüssel. Doch das ist gleich doppelt ungerecht. Die ECE hat mit der EU nur wenig zu tun. Sie ist eine UN-Unterorganisation und älter als die EU. Die Economic Commission for Europe sitzt in Genf, außerhalb der Europäischen Union.

