OSRAM

Murphy´s Law, kroatische Polizisten und die Ersatzlampe

05.
Aug
2011

Polizeikontrolle in Kroatien: Zu schnell gefahren? Nein. Führerschein oder Fahrzeugpapiere vergessen? Nein. Warndreieck und Erste-Hilfe-Box vergessen? Nein. Reservelampen an Bord? Wie bitte? In der Tat gilt in etlichen europäischen Ländern die weitgehend unbekannte Pflicht, Ersatzlampen für die Fahrzeugbeleuchtung mitzuführen. In Spanien, Montenegro, Mazedonien und Serbien gilt eine generelle Ersatzlampenpflicht, in Kroatien, Slowakei und Russland sind Xenon- und LED-Lampen davon ausgenommen. Bei Verstoß gegen die Regelung ist eine empfindliche Geldbuße die Folge. Frankreich, die Niederlande, Ungarn, Polen und Slowenien empfehlen Automobilisten die Mitnahme. In allen anderen Ländern gibt es weder Pflicht noch Empfehlung, so auch in Deutschland.

Natürlich macht eine generelle Pflicht wenig Sinn, wenn heute viele Fahrzeuge mit LED- oder Xenon-Systemen ausgestattet sind und ein Lampenaustausch gar nicht möglich ist. Aber für Halogenlicht ist die Mitnahme von Ersatzlampen eine gute Sache. Denn gemäß Murphy´s Law fällt eine Lampe genau dann aus, wenn es am wenigsten passt. Und jeder Defekt an der Lichtanlage eines Fahrzeugs ist eine Gefahrenquelle beim Fahren in der Dunkelheit oder auf schlecht beleuchteten Straßen.

Eine einfache Lösung bietet OSRAM. Statt des Kaufs von Einzellampen gibt es die kompakte OSRAM Ersatzlampen-Box für Autos oder Motorräder. Sie enthält eine gängige Hauptscheinwerferlampe (H4, H7 oder H1), die fünf wichtigsten Signallampen für Blinker oder Bremslicht sowie drei Flachsicherungen und entspricht damit allen gesetzlichen Anforderungen, auf die man im Europa der vielfältigen Gesetze treffen kann.

Lichtgrenzen im grenzenlosen Europa

13.
Jul
2011

Kürzlich hatte ich das Vergnügen innerhalb von zwei Tagen von Norditalien über Österreich quer durch Deutschland nach Skandinavien zu fahren. Da übersieht man im nahezu grenzenlosen Schengen-Europa als Autofahrer schon mal den Grenzübertritt. Was einem jedoch schnell ins Auge fällt, ist, dass es trotz Schengen & Co. europaweit gänzlich unterschiedliche Regelungen für den Einsatz der Fahrzeuglichter am helllichten Tag gibt.

In Italien gilt die so genannte Tagfahrlichtpflicht, wundervolles Beamtendeutsch, außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Und der Italiener hält sich, ähnlich wie beim Rauchverbot, ohne große Ausnahmen daran. Aber kaum überquerte ich die Grenze nach Österreich ließ die Lichtdichte nach. Kein Wunder. Zwar galt hier von 2005 bis 2007 besagte Pflicht, wurde aber 2008 wieder abgeschafft. Angeblich weil mehr Licht mehr Unfälle verursacht hat, da Fußgänger und  Radfahrer schlechter erkannt werden. Aber es ist nicht verboten, mit dem Abblendlicht oder speziellen Tagfahrlichtern tagsüber unterwegs zu sein. Und da immer mehr Fahrzeuge mit Tagfahrlichtern ausgestattet sind und viele Automobilisten nicht der Regierungslogik folgen wollen, sieht man durchaus zahlreiche Fahrzeuge mit Licht. (weiterlesen…)

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